Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat das Verbot des Vereinssports für Kinder und Jugendliche im Teil-Lockdown bestätigt. Das Verbot sei „nicht ungeeignet“, um das Ziel zu erreichen, dass die Menschen derzeit weniger Kontakte haben, teilte das Gericht in Bautzen mit. Auch wenn es noch nicht abschließend wissenschaftlich geklärt sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Kinder und Jugendliche bei der Verbreitung des Coronavirus eine Rolle spielen.
Es gehe im Teil-Lockdown darum, bestimmte Lebensbereiche herunterzufahren und „vordringliche Bereiche“ aufrechtzuerhalten, führte das Gericht aus. Deswegen sei es auch keine unzulässige Ungleichbehandlung, dass Sport in Schule und Kita weiter erlaubt sei. Dazu komme, dass in Vereinen Kinder aus verschiedenen Lebensbereichen zusammen kämen, während es in Kita und Schule feste Gruppen gebe. Der Beschluss des OVG im Eilverfahren ist unanfechtbar (Az.: 3 B 394/20)